AUFGEDECKT: Initiative muss nach richterlicher Anordnung Textpassagen entfernen
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Eine in Westösterreich ansässige Initiative, die sich mit binationalen Ehen und daraus resultierenden Sorgerechtstreitigkeiten befasst, musste sich jetzt vor Gericht verantworten. Auf der Homepage denunzierte eine verwitwete Mitinitiatorin den ehemaligen Mitarbeiter und Journalisten Stefan P. Angeblich seien gegen ihn etliche Gerichtverfahren anhängig, nachdem er sich als jemand anderer ausgab und nach Ansicht der Initiative die gesammelten Newsletter Adressaten missbrauchte.
Ein Gericht stellte nun gegenteiliges fest und bot sogar von sich aus umfassende Recherchen im österreichischen Gerichtsregister an, nachdem der betroffene Journalist geklagt hatte. Darauf verzichtete die Initiative und verglich sind mit dem Kläger.
Zuletzt war die Initiative immer wieder Grund für mediale Berichterstattung, nachdem ein selbsternannter Rechtsanwalt aus Oberösterreich großspurig Rechtsberatung den Initiatoren und ihren Mitstreitern anbot.
Ironischerweise wollte ein weiterer Mitinitiator vor Gericht den Herrn aber nicht kennen, obwohl er in seinem Auftrag Vertretungshandlungen vollzog. Jetzt ermitteln die Behörden, ob überhaupt Vollmacht erteilt wurde oder Prozessbetrug als Straftatbestand vorliegt.








































































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