Das spektakuläre Datenskandal-Urteil gegen die Österreichische Post AG hätte mit 18 Millionen Geldstrafe zu buche geschlagen. Das Bundesverwaltungsgericht hob wegen eines Formalfehlers genau diese Grundsatzentscheidung auf, denn die belangte Post ist eine juristische Persönlichkeit, und vergaß die Datenschutzbehörde zu erklären verantwortliche natürliche Personen des Unternehmens seien für das Verschulden verantwortlich.
Jetzt könnte ausgerechnet diese Entscheidung weitreichende Folgen für Prokuristen und nicht zuletzt Geschäftsführer von Inkassobüros und Auskunfteien haben, wie das XlargE Magazin aus Kreisen der Datenschutzbehörde exklusiv erfuhr. Viele dieser Firmen gehören weltweit tätigen Konzernen an, und geben Datensätze in der Regel an den Mutterkonzern, seine Töchterunternehmen und angeschlossene Partner ungeniert weiter. Nicht zuletzt sorgt der Verkauf von Daten mittels Kreditkarte an Kunden solcher Unternehmen bei Betroffenen für Aufruhr.

Aktuell muss die Datenschutzbehörde in mehreren Verfahren gegen Intrum Austria GmbH und IDG Inkassodirekt GmbH entscheiden. Wolfgang Teller, Geschäftsführer bei Intrum Austria GmbH, scheint hoch nervös – wie das XlargE Magazin aus Betroffenenkreisen erfuhr. Sein Unternehmen war vor einigen Jahren von der Lindorff Gruppe übernommen und dem weltumspannenden Intrum Konzern angeschlossen worden. Intrum genießt nebst Österreich gerade in der Schweiz einen mehr als schlechten Ruf. Während in Österreich der Name „Justicia“ zwischenzeitig aus dem Firmenwortlaut verschwand, taucht der Namenszusatz in anderen europäischen Ländern, und der Schweiz, immer noch auf. Viele spotten in sozialen Netzwerken über die Selbstverherrlichung und gründeten sogar eigene Facebook Gruppen.
Welche Interessen hinter Intrum tatsächlich stecken, zeigt ein Fall aus der Schweiz:
Peter Stoller aus Zürich, so berichtet der Beobachter, erlebte 14 Jahre mit Intrum von Charmeoffensive über drohende Worte bis hin zu Rabatt-Aktionen alle Facetten der Umtriebe von Intrum Inkasso. Ausgang war eine 20 Franken teure Forderung der Cablecom (heute UPC). Das illustre Treiben von Intrum begann erst mit Einschüchterungen, gefolgt von Charmeoffensiven und einer Reihe „Rabatt-Aktionen“. Des Rätsels Lösung liegt am Ende im Scoring einer jeden Forderung, die seitens Intrum betrieben wird. Im Fall von Peter Stoller, so der Beobachter, habe Intrum von Anbeginn an kein Interesse an einer klagsweisen Verfolgung der 20 Franken. Vielmehr setzt das Inkassobüro, wie viele der Branche, auf Zermürbung und „Nervtötung“.
Und dann spielt da noch eine ganz gewichtige Rolle der Datenhandel. Tatsächlich schaffen Inkassobüros ihre Gewinnoptimierung nicht mit dem Eintreiben von Forderungen. Vielmehr liegt der wahre Umsatz und folglich die Gewinne beim Handel mit Daten und damit verbunden mit sogenannten Scorings über Konsumenten, also umfassende Auswertungen wer auf Pump kaufen kann, oder nicht. Am Ende verkauft sich die Kreditwürdigkeit von Konsumenten schließlich besser als die süffisanten Mahnschreiben der Inkassobüros.
Der Handel mit Daten ist es schließlich der erhitzte Gemüter hervorruft, denn Intrum Austria GmbH und Wolfgang Teller löschen ungern die lieb gewonnenen Daten, die sie ohne Rechtsgrundlage oder gar Zustimmung der Betroffenen vereinnahmen und wie einen Goldschatz hüten.
Sowohl Wolfgang Teller und seine Intrum Austria GmbH, als auch IDG Inkassodirekt müssen gerade deshalb jetzt vor der Datenschutzbehörde Rede und Antwort stehen, und auch ihnen drohen Geldstrafen in Millionenhöhe, denn wer die Datenschutzgrundverordnung verletzt, muss mit Geldstrafen bemessen am Umsatz des Unternehmens berappen. Aufgrund des regen Datenhandels sind die Umsätze sowohl bei Intrum Austria GmbH als auch IDG Inkassodirekt nicht unerheblich.
Trotz wiederholender Anfragen konnte Wolfgang Teller, Intrum Austria GmbH und IDG Inkassodirekt die vom XlargE Magazin gesammelten Fakten nicht entkräften.